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Öff­nung Sportanlagen

Aktualisiert: 15. März 2021

Die Gemeinde Untersiggenthal öffnet die Sportanlagen im Zug der Corona-Lockerungen durch den Bund per 1. März 2021. Das Communiqué lautet:


Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 1. März 2021 beschlossen, sich bzgl. der Öffnung der Gemeindelokalitäten an den neuen Vorgaben des Bundes zu orientieren. Demnach wird ab sofort Folgendes erlaubt:

  • Für Personen mit Jahrgang 2001 und jünger: Für Sportaktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Jahrgang 2001 und jünger gelten keine Einschränkungen im Trainingsbetrieb, weder drinnen noch draussen. Auch Wettkämpfe dürfen in sämtlichen Sportarten ohne Publikum durchgeführt werden. Trainerinnen und Trainer müssen Masken tragen, Sportlerinnen und Sportler nicht.

  • Für Personen mit Jahrgang 2000 und älter: Alle Einzel- und Gruppentrainings in Innenräumen sind untersagt. Einzelsportarten, die draussen ausgeführt werden (wie Joggen, Langlauf, Radfahren etc.) sowie Gruppentrainings bis maximal 15 Personen im freien Gelände resp. im Aussenbereich von Freizeit- und Sportanlagen sind gestattet. Körperkontakt ist nicht erlaubt. Es muss eine Maske getragen werden oder stets der erforderliche Abstand eingehalten werden. Wettkämpfe sind verboten.

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und wünschen, wo erlaubt, viel Freude an der Wiederaufnahme der Trainings.



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